Gesellschaft Patientenschützer Suizidrate der über 60 Jährigen steigt
10.09.2015 | 08:42 Uhr WAZ
Häufig leiden die Betroffenen laut Brysch an Depressionen
Berlin. Die Selbsttötungsrate bei den über 60-Jährigen steigt nach Angaben der Deutschen Stiftung Patientenschutz weiter besorgniserregend an. Unter den jährlich 10 000 Menschen, die sich das Leben nehmen, gehörten 45 Prozent dieser Altersgruppe an.
Dabei mache sie nur 27 Prozent der Gesamtbevölkerung aus, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur. Während die Bundesregierung den Ausbau von Hospiz- und Palliativarbeit für sterbende Menschen plane, "ist bei der Suizidprophylaxe im Alter keine Verbesserung in Sicht".
Heute ist der Weltsuizidtag. Weltweit nehmen sich jährlich schätzungsweise eine Million Menschen das Leben. In Deutschland versuchen 100.000 Menschen, sich selbst zu töten. Etwa 10.000 unter ihnen sterben. "Das sind mehr Tote im Jahr als durch Verkehrsunfälle, Mord, Totschlag, illegale Drogen und Aids zusammen", sagte Brysch.
Häufig leiden die Betroffenen laut Brysch an Depressionen, die oft nicht erkannt und somit nicht therapiert werden. In Pflegeheimen habe sogar die Hälfte der Bewohner depressive Symptome und jeder Fünfte leide unter schwerer Depression, sagte Brysch. Es gelte daher, ein "Aktionsprogramm Suizidprophylaxe 60plus" einzurichten, das auch den Aufbau mobiler psychotherapeutischer und neurologischer Teams vorsehe.
Die Grünen forderten die Bundesregierung auf, eine Aufklärungskampagne zu starten. Die Bürger müssten ein Bewusstsein für das Thema entwickeln, Hilfsangebote kennenlernen und Vorurteile abbauen können, sagte die Grünen-Gesundheitspolitikerin Maria Klein-Schmeink. "Der Besuch beim Psychiater, der Psychotherapeutin, dem Krisendienst oder der Beratungsstelle sollen so selbstverständlich wie der Arztbesuch bei einem Beinbruch werden."
Die Grünen hatten einen entsprechenden Antrag im Bundestag eingebracht. Darin heißt es, "viele Menschen, die sich etwa aus Verzweiflung, Vereinsamung oder fehlender Wertschätzung selbst töten wollen, suchen Hilfe". Das Thema Suizid sei in Deutschland tabuisiert und mit vielen Vorurteilen behaftet. Betroffene hätten Angst vor Stigmatisierungen, Verlust sozialer Kontakte und Zwangsbehandlungen.
(dpa )
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Ordnungspolitische Altersarmut
Erfinderisch, wenn es darauf ankommt
Aus: Junge Welt Ausgabe vom 04.07.2015, Seite 4 / Inland
CDU, CSU und SPD billigten im Sozialausschuss die frühzeitige Zwangsverrentung älterer Erwerbsloser
Von Christina Müller

Alle reden von der Rente mit 67 – nur nicht für sozial Deklassierte. Hartz-IV-Empfänger sollen auch gegen ihren Willen in die Frührente abgeschoben werden
Foto: REUTERS/Ina Fassbender
Um Hartz-IV-Leistungen einzusparen, ist die Bundesregierung erfinderisch. Seit gut sieben Jahren schicken Jobcenter ältere Erwerbslose mit Vollendung des 63. Lebensjahres vorzeitig in die Rente. Weigert sich der Betroffene, stellen die Ämter notfalls selbst einen Antrag und drohen schon mal damit, die Leistungen komplett einzustellen (jW sind mehrere Fälle bekannt). Hohe Abschläge und aufstockende Sozialhilfe sind häufige Folgen. Die Linksfraktion wollte das ändern. Mit einem Antrag forderte sie die Regierenden bereits im Februar 2014 auf, die Zwangsrente abzuschaffen. Die Koalitionsmitglieder im Ausschuss für Arbeit und Soziales lehnten die Forderungen am Mittwoch in nichtöffentlicher Sitzung ab.
Hintergrund ist eine seit 2008 gültige Regelung im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II). Danach ist Hartz IV »nachrangig« zu gewähren. Andere Leistungen seien zuvorderst auszuschöpfen. Dazu zählen etwa Kindergeld und Unterhalt, aber auch die vorgezogene Rente. Hier, so begründete Die Linke ihren Antrag, werde der Grundsatz ausgehebelt, dass nur Betroffene über die Inanspruchnahme vorzeitiger Altersbezüge entscheiden. Aktuell bedeute der Renteneintritt mit 63 ein dauerhaftes Minus von 8,7 Prozent gegenüber dem eigentlichen Anspruch. Jobcenter prüften nicht, ob der verbleibende Betrag noch das menschenwürdige Existenzminimum deckt, so die Antragsteller. Tut er das nicht, rutschen Betroffene in die Sozialhilfe, denn Grundsicherung im Alter kann erst ab 65 beantragt werden. Das heißt: Betroffene müssen auch das letzte verbliebene Vermögen aufbrauchen. So dürfen Hartz-IV-Bezieher noch 150 Euro pro Lebensjahr behalten. Für die Sozialhilfe gilt das nicht. Auch der Freibetrag von 100 Euro auf Einkommen, etwa aus Minijobs, fällt weg. »Deshalb handelt es sich um einen massiven Eingriff in die Grundrechte«, rügen die Linkspartei-Abgeordneten. Die Grünen stimmten ihnen in der Sitzung am Mittwoch weitgehend zu, wie der Bundestag informierte. Die derzeitige Praxis verstoße gegen das Selbstbestimmungsrecht.
Die CDU/CSU-Fraktion verwies im Ausschuss auf den »ordnungspolitischen Faktor«. Die»einfache Abschaffung« der Zwangsrente würde das System der Nachrangigkeit von Hartz IV auf den Kopf stellen. Zudem seien die Ergebnisse einer Arbeitsgruppe namens »Flexi-Rente« abzuwarten. Es handele sich schließlich um »kein Massenphänomen«, so CDU und CSU. Laut Linksfraktion sind dagegen jährlich »Zehntausende« Menschen betroffen, Tendenz steigend. Die SPD-Abgeordneten stellten sich hinter ihren Koalitionspartner. Vom Prinzip, das Hartz IV nachrangig sei, dürfe man nicht abrücken.
Gegen die Zwangsrente haben bereits zahlreiche Betroffene geklagt – mit unterschiedlichen Ergebnissen. So urteilte das Sozialgericht Dresden im Februar 2014, dass die Aufforderung des Jobcenters, Rente zu beantragen, rechtswidrig sei, wenn das Amt die Höhe der Altersbezüge nicht ermittelt habe. Die Interessen seien »umfassend abzuwägen«. Ähnliches verlangte das Sozialgericht Neubrandenburg Ende 2013. Im vergangenen August befand das Landessozialgericht Sachsen eine Zwangsverrentung dagegen auch mit hohen Abschlägen für rechtmäßig.
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